allgemeine geschäftsbedingungen
für den Kauf von Werteinheiten
Stand: Dezember 2015
Präambel
Die Emoney Payments GmbH, Absberggasse 29/1/25, 1100-Wien, FN 399028g (im Folgenden: "E-money") betreibt Selbstbedienungssysteme (im Folgenden: "Selbstbedienungsterminals") und sowie andere bemannte Verkaufsstellen, über die Telefonwerteinheiten (vorausbezahlte Guthaben beim jeweiligen Mobilfunkanbieter) für mobile Endgeräte (zB Mobiltelefone) verschiedener Mobilfunkanbieter aber auch verschiedene andere an den Selbstbedienungsterminals angezeigte Produkte (zB Guthabens, Gutscheine, Guthaben usw.) (im Folgenden gemeinsam "Werteinheiten" oder "Guthaben") erworben werden können. Für einen Vertrag zwischen dem Kunden und E-money zum Erwerb dieser Werteinheiten gelten folgende Geschäftsbedingungen:
§ 1
Vertragsschluss, Vertragsende
E-money hat von den in der Präambel genannten Unternehmen (im Folgenden "Anbieter") vorausbezahlte Werteinheiten erworben, ist also Eigentümerin der Guthaben und verkauft diese im eigenen Namen und auf eigene Rechung an den Kunden weiter. Der Kaufvertrag über die Werteinheiten kommt zwischen dem Kunden und E-money zustande.
Die Werteinheiten können nur beim jeweiligen Anbieter eingelöst werden.
Der Kunde wählt den jeweiligen Anbieter aus und gibt an, wie viele Werteinheiten (in der Regel Gesprächsminuten) er kaufen möchte. Anschließend bestätigt der Kunde den Kaufvorgang durch Anklicken des Buttons "Bezahlen" und wirft den Betrag, für dessen Gegenwert er Werteinheiten erwerben möchte, in bar in den jeweiligen Selbstbedienungsterminal ein. Durch Einwerfen des Betrags (Kaufpreises) kommt der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und E-money zustande. Der Vertrag zwischen dem Kunden und E-money bezieht sich ausschließlich auf den Kauf des Guthabens.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass bereits das Einwerfen eines Teils des Kaufpreises zum Vertragsabschluss führt und danach eine Stornierung nicht mehr möglich ist. Wird in der Folge der Restkaufpreis nicht eingezahlt, erhält der Kunde ein "E-Money Voucher" bzw. Restgeld-Gutschein, somit eine Gutschrift von E-money, in Höhe des bereits geleisteten Kaufpreises, die er bei späteren Einkäufen bei E-money nach Maßgabe der auf dem E-Money Voucher abgebildeten Laufzeit oder eventuell gleich gegen Geldgegenwert im Kaufort einlösen.
Mit erfolgtem Kauf der Werteinheiten und mit dem Auswerfen der Rechnung ist der Vertrag zwischen dem Kunden und E-money erfüllt (Zielschuldverhältnis). E-money treffen daher keine weiteren Pflichten gegenüber dem Kunden.
Der Kunde schließt mit jedem Erwerb von Werteinheiten über einen Selbstbedienungsterminal der E-money einen neuen Kaufvertrag mit E-money.
§ 2
Preise
Der Kunde erwirbt nach Einwurf des gesamten Kaufpreises beim jeweiligen Werteinheiten, die er beim jeweiligen Anbieters einlösen kann.
Die Preise für Werteinheiten inkludieren normalerweise die österreichische Umsatzsteuer.
Das tatsächlich verbrauchbare Guthaben (zB Gesprächsminuten), das dem Kunden nach Kauf von Werteinheiten zur Verfügung steht, ist vom konkreten Vertrag abhängig, den der Kunde mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter geschlossen hat bzw von den Preisen des Ausstellers des Guthabens. Weiters sind die tatsächlich verbrauchbaren Werteinheiten von der jeweiligen Dienstleistung abhängig, die der Kunde in der Folge in Anspruch nimmt; so können beispielsweise Telefonate ins oder vom Ausland (Roaming) oder in Fremdnetz sowie die Internetnutzung eine erhöhte Anzahl an Werteinheiten verbrauchen, sodass dem Kunden nicht die gesamten erworbenen Werteinheiten als Gesprächsminuten zur Verfügung stehen.
Je nach jeweiligem Guthaben ist der Kunde verpflichtet, Werteinheiten um einen Mindestbetrag zu erwerben. Die Höhe des Mindestbetrags wird am Selbstbedienungsterminal angezeigt.
Je nach jeweiligem Guthaben ist der Betrag, in dessen Gegenwert Werteinheiten erworben werden können, der Höhe nach begrenzt. Der Höchstbetrag wird am Selbstbedienungsterminal angezeigt.
Beim Kauf von Werteinheiten können gegebenenfalls Spesen anfallen. Ob bzw in welcher Höhe diese anfallen, ist vom jeweiligen Anbieter abhängig und innerhalb eines Tages sogar variieren könnte. Der Kunde sieht immer den zu erwerbenden Gegenwert (in Euro oder auch eventuell in anderer Währung) vor dem Kauf und kann die Transaktion vor der Einzahlung abbrechen. Auf diese Weise erhält manchmal Kunde dadurch Werteinheiten, deren Wert um den Betrag der Spesen verringert wurde.
§ 3
Zahlung
Die Werteinheiten können ausschließlich durch Einwurf des entsprechenden Betrages in bar in EURO erworben werden.
Akzeptiert werden ausschließlich folgende Münzen in EURO: 10 Cent, 20 Cent, 50 Cent, 1 Euro, 2 Euro (nicht auf allen SB-Terminals) und folgende Geldscheine: 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 50 Euro, 100 Euro.
Der Bon ist zeitlich so lange gültig als der betreffende Anbieter den Service, Werteinheiten mittels Codeeingabe zu aktivieren, anbietet. Außerdem ist der Bon nur so lange gültig wie der darauf abgedruckte Code lesbar ist und daher eingelöst werden kann. Es ist daher möglich, dass der Bon, z.B., aufgrund von Verschmutzung nicht mehr lesbar ist und daher nicht eingelöst werden kann.
§ 4
Aktivieren der Werteinheiten
Nach Anklicken des Buttons "Bezahlen" und Einwerfen des jeweiligen Geldbetrags gibt der Selbstbedienungsterminal eine Quittung aus, auf welcher der Code für das Aktivieren der Werteinheiten abgedruckt ist.
E-money hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt, ab welchem dem Kunden die Werteinheiten nach dem Aktivieren zur Verfügung stehen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Anbieter.
§ 5
Verfallen von Werteinheiten, Verlust, Zahlungsabwicklung
Die Werteinheiten müssen innerhalb des auf der Quittung genannten bestimmten Zeitraums aktiviert bzw verbraucht werden, da sie sonst verfallen und nicht mehr braucht bzw aktiviert werden können. E-money hat keinen Einfluss auf die Gültigkeitsdauer der über ihre Verkaufsstellen erworbenen Werteinheiten. Der Kunde hat daher nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums gegenüber E-money keinen Anspruch auf Ersatz – weder in Bargeld noch als Bon – von verfallenen bzw nicht mehr aktivierbaren Werteinheiten.
Bei Verlust, Diebstahl bzw Zerstörung der Quittung (insbesondere bei Unlesbarkeit des Codes) vor Aktivierung der Werteinheiten hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz der betreffenden Werteinheiten vonseiten E-money.
Ist die Aktivierung der Werteinheiten aufgrund von Umständen, die dem Einflussbereich der E-money zuzurechnen sind (zB technische Defekte am Selbstbedienungsterminal) nicht möglich, ersetzt E-money dem Kunden die beim betreffenden Kaufvorgang bereits vollständig bezahlten und nicht aktivierbaren Werteinheiten. Voraussetzung dafür ist, dass E-money den Kaufvorgang, insbesondere die Bezahlung der Werteinheiten, nachvollziehen und somit belegen kann.
§ 6
Beschwerden
E-money hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Nutzung der erworbenen Werteinheiten (insbesondere bei Verbrauch durch unbefugte Dritte). E-money haftet daher nicht für Ansprüche des Kunden oder eines Dritten aus dem Verbrauch von Werteinheiten bzw aus dem Aktivieren von Werteinheiten, die über eine E-money-Verkaufsstelle erworben wurden (z.B., dem Kunden werden vom Mobilfunkanbieter weniger Werteinheiten freigegeben als der Kunde bezahlt hat; ein unbefugter Dritter aktiviert die Werteinheiten usw.). Auch hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz der Werteinheiten vonseiten E-money im Falle technischer Defekte oder anderer Art Nichtverfügbarkeit des Hauptproduktes des Anbieters und, folglich, Unmöglichkeit einer Benutzung der vom Kunden erworbenen Werteinheiten. Auch haftet E-money nicht fürs falsche Aktivieren von Werteinheiten, z.B., wo Kunde eine Werteinheit aus Versehen auf ein falsches Account/Telefonnummer aufgeladen hat. Für derartige Ansprüche bzw allfällige Beschwerden hat sich der Kunde an den jeweiligen Anbieter zu wenden.
Der Kunde hat Reklamationen oder Meinungsverschiedenheiten, die aus dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Anbieter herrühren, direkt mit dem Anbieter zu klären. In diesem Zusammenhang ist jegliche Haftung der E-money ausgeschlossen.
§ 7
Datenschutz
E-money hat aufgrund des Kaufs von Werteinheiten keinen Zugang bzw Zugriff auf (personenbezogene) Daten des Kunden (z.B., Telefonnummer).
E-money hat keine Informationen darüber, ob, wann bzw von welcher Telefonnummer die vom Kunden erworbenen Telefoneinheiten aktiviert werden.
E-money verwendet bzw verarbeitet daher keine Daten laut dem österreichischen Datenschutzgesetzes.
§ 9
Minderjährige; Dritte; Sperre
Aufgrund der Natur des Geschäfts prüft E-money nicht, ob die Werteinheiten von minderjährigen bzw nicht für derartige Geschäfte geschäftsfähigen Personen gekauft, aktiviert bzw verbraucht werden. E-money geht daher davon aus, dass der Kunde zum jeweiligen Kauf, zur Aktivierung bzw zum Verbrauch der Werteinheiten berechtigt ist.
Der Kunde ist berechtigt, für Dritte Werteinheiten zu kaufen bzw für mobile Endgeräte Dritter zu aktivieren sowie die Aktivierungscodes Dritten zu überlassen. Ebenso sind Dritte berechtigt, die vom Kunden bei einer E-money-Verkaufsstelle erworbenen Werteinheiten zu aktivieren bzw zu verbrauchen. E-money prüft nicht, wer die Werteinheiten aktiviert bzw verbraucht. E-money haftet daher nicht für Ansprüche aus unberechtigtem Aktivieren bzw Verbrauch von Werteinheiten.
Möchte der Kunde seine gekauften bzw bereits aktivierten Werteinheiten sperren lassen, sodass diese nicht (weiter) verbraucht bzw nicht aktiviert werden können, hat er sich direkt an den Anbieter zu wenden. E-money ist nicht berechtigt, derartige Sperren vorzunehmen.
§ 9
Haftung von E-money
E-money haftet nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit der Aktivierungs- und Verbrauchsmöglichkeit von Werteinheiten und auch nicht auf die Verfügbarkeit von Mobilfunknetzen bzw auf die Funktionstüchtigkeit von mobilen Endgeräten, da E-money auf darauf keinen Einfluss hat. Insbesondere trifft E-money keinerlei Haftung, wenn ein Aussteller eines Guthabens aufgrund von Insolvenz oder aus sonstigen außerhalb der Sphäre von E-money gelegenen Gründen die Wertkarte nicht einlöst.
E-money hat keinen Einfluss auf alle Vorgänge (z.B., Aktivieren der Werteinheiten) nach dem Einwerfen des gesamten Kaufpreises bzw nach Ausdrucken der Quittung samt Aktivierungscode. E-money haftet daher nicht für Ansprüche des Kunden bzw Dritter, die sich auf Vorgänge nach Einwerfen des gesamten Kaufpreises bzw nach Ausdrucken der Quittung samt Aktivierungscode beziehen. Für derartige Ansprüche hat sich der Kunde ausschließlich direkt an den jeweiligen Anbieters zu wenden.
§ 10
Änderung der AGB, Preise
E-money ist berechtigt, jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen die Geschäftsbedingungen, die Preise für Werteinheiten bzw die Höhe allfälliger Spesen zu ändern (zB wenn einer oder mehrere Mobilfunkanbieter die Werteinheiten zu anderen Preisen an E-money verkauft).
E-money ist verpflichtet, die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen bei jedem SelbstbedienungsTerminal auszuhängen sowie auf ihrer Homepage unter www.emoney.com/agb zu veröffentlichen.
§ 11
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Diese Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Sollten die Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache zugänglich gemacht werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung rechtlich verbindlich. Jede Kommunikation zwischen E-money und dem Kunden ist in deutscher Sprache zu führen.
Diese Geschäftsbedingungen und das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und E-money unterliegen österreichischem Recht.
Erfüllungsort ist Wien, Innere Stadt. Gerichtsstand ist – je nach Höhe des Streitwerts – das Bezirksgericht für Handelssachen Wien oder das Handelsgericht Wien, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anderes vorsehen. Für Klagen gegen den Kunden, der Verbraucher gemäß § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist, gilt § 14 KSchG.
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